Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NEXT AUDIO – www.nextaudio.ch
Betrieben von der Next Attention GmbH, Unterer Rheinweg 86, CH-4057 Basel (nachfolgend «NEXT AUDIO»)
Version 1.0 | Stand: 01.01.2026 | Ohne Unterschrift gültig Diese Version ersetzt alle vorhergehenden Versionen.
1. Geltungsbereich und Anbieterin
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Bestellungen, Verträge und Lieferungen, die über die Website www.nextaudio.ch oder auf Grundlage einer Offerte von NEXT AUDIO zustande kommen. Vertragspartnerin ist die Next Attention GmbH, eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt, die unter der Marke NEXT AUDIO auftritt.
1.2 NEXT AUDIO ist der Geschäftsbereich Audio der Next Attention GmbH (vgl. Ziff. 1.1 der AGB der Next Attention GmbH). Für Bereiche, die in diesen AGB nicht geregelt sind – insbesondere Film- und Multimediaproduktionen, Software- und Lizenzleistungen sowie Vermietungen –, gelten ergänzend die AGB der Next Attention GmbH. Bei Widersprüchen gehen die vorliegenden AGB für Bestellungen über nextaudio.ch vor.
1.3 Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn NEXT AUDIO sie schriftlich anerkennt. Individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen (Offerte, Auftragsbestätigung, Individualvertrag) gehen diesen AGB vor.
1.4 Mit der Bestellung bzw. der Auftragserteilung erklärt sich die Kundschaft mit diesen AGB einverstanden. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website publizierte Fassung.
1.5 Als «Konsumentinnen und Konsumenten» gelten natürliche Personen, die zu einem Zweck bestellen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Alle übrigen Bestellenden gelten als «Geschäftskundschaft».
2. Leistungen
2.1 NEXT AUDIO bietet an:
- Handel mit Audio-Equipment (insbesondere Lautsprecher, Zubehör und zugehörige Komponenten) über den Webshop nextaudio.ch;
- Audioproduktion und Sounddesign (Aufnahme, Bearbeitung, Mischung, Mastering, Sounddesign, Vertonung);
- tontechnische Dienstleistungen (Beratung, Planung, Systemtechnik, Betreuung von Anlässen und Produktionen).
2.2 Produktabbildungen, Klangbeschreibungen und technische Angaben auf der Website dienen der Illustration. Massgebend sind die Angaben der Hersteller. Geringfügige Abweichungen in Ausführung, Farbe oder technischen Daten bleiben vorbehalten, soweit sie den Gebrauchszweck nicht beeinträchtigen.
2.3 Die Darstellung des Sortiments auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
3. Vertragsschluss
3.1 Warenbestellungen. Mit dem Absenden der Bestellung im Webshop gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot ab. Der Eingang der Bestellung wird automatisch bestätigt; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald NEXT AUDIO die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder die Ware versendet.
3.2 NEXT AUDIO kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, offensichtlichen Preis- oder Darstellungsfehlern, unvollständigen oder unzutreffenden Angaben der Kundschaft oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich vollständig zurückerstattet.
3.3 Dienstleistungen. Aufträge im Bereich Audioproduktion und Tontechnik kommen durch eine schriftlich (auch per E-Mail) bestätigte Offerte zustande. Die gegengezeichnete Offerte gilt als Individualvertrag im Sinne dieser AGB.
3.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von NEXT AUDIO gespeichert; die Kundschaft erhält die Bestell- bzw. Auftragsdaten per E-Mail.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Website publizierten Preise in Schweizer Franken (CHF). NEXT AUDIO ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise verstehen sich ohne Ausweis der MWST.
4.2 Versand- und Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sie werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen (vgl. Ziff. 5).
4.3 Zulässige Zahlungsarten sind die im Bestellprozess angebotenen: Vorauskasse/Banküberweisung. NEXT AUDIO behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschliessen, insbesondere Lieferung gegen Rechnung.
4.4 Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Betrag ohne Abzug innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Vorauskasse wird die Ware nach Zahlungseingang versandt; geht die Zahlung nicht innert 10 Tagen ein, kann NEXT AUDIO vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet (Art. 104 OR). Mahnkosten von CHF 20.– je Mahnung sowie die Kosten der Rechtsverfolgung gehen zulasten der säumigen Kundschaft.
4.6 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Dienstleistungen. Für Aufträge im Bereich Audioproduktion gelten die in der Offerte genannten Ansätze; ergänzend die Ansätze gemäss Ziff. 3.1 der AGB der Next Attention GmbH sowie die dortigen Zuschläge für Nacht- (+30 %) und Wochenendarbeit (+50 %). Grössere Aufträge werden – sofern nicht anders vereinbart – in drei Teilzahlungen fakturiert: 1/3 bei Auftragserteilung (10 Tage netto), 1/3 bei Abgabe und 1/3 bei Abnahme (je 30 Tage netto).
4.8 Spesen (Fahrzeiten, Fahrkosten, Übernachtung, Materialauslagen) werden nach Aufwand verrechnet, soweit sie in der Offerte nicht pauschaliert sind. Ab einem Betrag von CHF 200.– wird vorgängig die schriftliche Zustimmung der Kundschaft eingeholt (E-Mail oder Messenger genügt).
5. Versand, Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Liefergebiet. NEXT AUDIO liefert innerhalb der Schweiz und nach Liechtenstein. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur nach vorgängiger schriftlicher Absprache; allfällige Zölle, Einfuhrsteuern und Gebühren gehen in diesem Fall vollumfänglich zulasten der Kundschaft.
5.2 Versandart und -kosten. Der Versand erfolgt mit den auf der Website genannten Transportdienstleistern. Die Versandkosten richten sich nach Gewicht, Volumen und Zielort und werden im Bestellprozess vor dem verbindlichen Bestellabschluss ausgewiesen. Sperrgut (insbesondere grössere Lautsprecher) kann als Speditionssendung geliefert werden; in diesem Fall erfolgt die Zustellung nach telefonischer Avisierung bis Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Selbstabholung. Nach Absprache ist die Abholung am Standort in Basel möglich. Der Abholtermin wird individuell vereinbart.
5.4 Lieferfristen. Angegebene Liefer- und Versandfristen sind Richtwerte und keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Verzögerungen, die NEXT AUDIO nicht zu vertreten hat (insbesondere Lieferengpässe bei Herstellern, Zollabfertigung, Transportstörungen, höhere Gewalt), verlängern die Lieferfrist angemessen. NEXT AUDIO informiert die Kundschaft über absehbare Verzögerungen, sobald diese erkennbar werden.
5.5 Lieferverzug. Wird eine verbindlich zugesicherte Lieferfrist überschritten, hat die Kundschaft NEXT AUDIO schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen anzusetzen. Erfolgt die Lieferung nicht innert dieser Nachfrist, kann die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind im Rahmen von Ziff. 10 ausgeschlossen.
5.6 Teillieferungen. Teillieferungen sind zulässig und zumutbar, sofern dadurch keine zusätzlichen Versandkosten für die Kundschaft entstehen und die Teillieferung für sie brauchbar ist.
5.7 Gefahrübergang. a) Bei Lieferungen an Konsumentinnen und Konsumenten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an die Kundschaft oder an eine von ihr bezeichnete empfangsberechtigte Person über. b) Bei Lieferungen an Geschäftskundschaft geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transportdienstleister über. c) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Übergabe am Abholort über. d) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die die Kundschaft zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
5.8 Annahmeverzug und nicht abgeholte Sendungen. Nimmt die Kundschaft die Ware nicht an oder holt sie eine avisierte Sendung nicht innert der Abholfrist des Transportdienstleisters ab, kann NEXT AUDIO nach Ansetzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten für Rücktransport, Wiedereinlagerung und einen allfälligen erneuten Versand (mindestens jedoch die effektiven Transportkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von CHF 30.–) gehen zulasten der Kundschaft.
5.9 Adressangaben. Die Kundschaft ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liefer- und Kontaktangaben verantwortlich. Mehrkosten aus fehlerhaften Angaben (Adressberichtigung, erneuter Zustellversuch, Rücksendung) trägt die Kundschaft.
6. Transportschäden, Prüfung und Mängelrüge
6.1 Prüfpflicht. Die Kundschaft hat die Sendung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, äusserlich erkennbare Transportschäden und offensichtliche Mängel zu prüfen.
6.2 Äusserlich erkennbare Transportschäden. Beschädigte oder erkennbar geöffnete Verpackungen sind bereits bei der Entgegennahme gegenüber dem Zustelldienst zu beanstanden und auf dem Ablieferungsbeleg schriftlich vermerken zu lassen. Zusätzlich ist der Schaden NEXT AUDIO innert 2 Werktagen nach Erhalt zu melden.
6.3 Verdeckte Transportschäden. Schäden, die erst nach dem Auspacken erkennbar werden, sind NEXT AUDIO innert 7 Kalendertagen ab Erhalt der Sendung zu melden.
6.4 Unvollständige oder falsche Lieferungen. Fehlmengen, Falschlieferungen und offensichtliche Mängel sind NEXT AUDIO innert 7 Kalendertagen ab Erhalt der Sendung anzuzeigen.
6.5 Versteckte Mängel. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens innert 7 Kalendertagen seit Entdeckung, zu rügen. Vorbehalten bleiben die Verjährungsfristen gemäss Ziff. 7.
6.6 Form und Inhalt der Meldung. Meldungen nach dieser Ziffer erfolgen schriftlich (E-Mail genügt) an [Support-/Kontaktadresse einsetzen] unter Angabe der Bestell- oder Rechnungsnummer, einer Beschreibung des Mangels sowie – bei Transportschäden – aussagekräftiger Fotos von Ware, Verpackung und Versandetikette.
6.7 Aufbewahrung der Verpackung. Bei Transportschäden ist die vollständige Original- und Transportverpackung bis zum Abschluss der Schadensabwicklung aufzubewahren und auf Verlangen dem Transportdienstleister oder NEXT AUDIO zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Wird die Verpackung vorher entsorgt, kann der Schadensnachweis gegenüber dem Transportdienstleister entfallen; die Kundschaft trägt in diesem Fall das Risiko der Beweislosigkeit.
6.8 Weiterverwendung. Beanstandete Ware darf bis zur Klärung nicht weiterverarbeitet, umgebaut oder weiterveräussert werden, soweit dies für die Schadensabwicklung erheblich ist.
6.9 Folgen unterlassener Rüge. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung in Bezug auf die betreffenden Mängel als genehmigt (Art. 201 OR). Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte vorbehalten; die Fristen dieser Ziffer gelten für sie als Ordnungsfristen, deren Einhaltung die Abwicklung erleichtert.
6.10 Abwicklung. Anerkannte Beanstandungen werden nach Wahl von NEXT AUDIO durch Nachlieferung, Ersatzlieferung, Reparatur oder Gutschrift erledigt. Rücksendungen erfolgen ausschliesslich nach vorgängiger Absprache und mit den von NEXT AUDIO zugestellten Rücksendeunterlagen; unfrei oder unangekündigt zugestellte Sendungen können zurückgewiesen werden. Bei berechtigten Beanstandungen trägt NEXT AUDIO die Rücksendekosten.
7. Gewährleistung und Garantie
7.1 NEXT AUDIO gewährleistet, dass die gelieferte Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist und frei von Mängeln ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
7.2 Fristen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Ware 24 Monate ab Ablieferung, für gebrauchte und Vorführware 12 Monate ab Ablieferung. Gegenüber Geschäftskundschaft beträgt die Frist für neue Ware 12 Monate ab Ablieferung. Vorbehalten bleiben längere Herstellergarantien.
7.3 Herstellergarantien. Soweit Hersteller eigene Garantien gewähren, gelten deren Bedingungen zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. NEXT AUDIO unterstützt bei der Abwicklung von Garantiefällen.
7.4 Ausschlüsse. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden und Beeinträchtigungen infolge:
- normaler Abnutzung (u. a. Sicken, Membranen, Bespannungen, Oberflächen, Anschlussbuchsen);
- Überlastung, insbesondere thermischer oder mechanischer Überlastung von Lautsprechern durch Übersteuerung, clippende Verstärker, ungeeignete Verstärkerleistung oder unzulässige Impedanzbeschaltung;
- unsachgemässer Installation, Montage, Verkabelung oder Inbetriebnahme;
- Eingriffen, Umbauten oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte;
- Einwirkung von Feuchtigkeit, Nässe, extremer Temperatur, Staub, Rauch oder korrosiver Umgebung;
- Transportschäden nach Gefahrübergang, die nicht gemäss Ziff. 6 gemeldet wurden;
- Nichtbeachtung der Herstellerdokumentation.
7.5 Bei berechtigter Mängelrüge hat NEXT AUDIO das Recht, zunächst nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder unverhältnismässig, kann die Kundschaft Minderung des Kaufpreises oder – bei erheblichen Mängeln – Wandelung verlangen.
7.6 Dienstleistungen. Für Leistungen im Bereich Audioproduktion gilt die vereinbarte Abnahme gemäss Ziff. 9. Beanstandungen an abgenommenen Ergebnissen sind innert 30 Tagen ab Auslieferung schriftlich geltend zu machen; danach gelten die Leistungen als genehmigt.
8. Rückgaberecht
8.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Bestellungen besteht nach Schweizer Recht nicht. NEXT AUDIO gewährt freiwillig ein Rückgaberecht nach den folgenden Bedingungen.
8.2 Ware kann innert 14 Kalendertagen ab Erhalt zurückgegeben werden, sofern sie vollständig, unbeschädigt, in originalem Zustand und in der ungeöffneten bzw. unbeschädigten Originalverpackung inklusive sämtlichem Zubehör und Dokumentation zurückgesandt wird.
8.3 Die Rückgabe ist vorgängig per E-Mail anzumelden. Ohne Rückgabeanmeldung kann die Annahme verweigert werden. Die Kosten und das Risiko des Rücktransports trägt die Kundschaft; unfrei zugestellte Sendungen werden nicht angenommen.
8.4 Von der Rückgabe ausgeschlossen sind:
- Sonderbestellungen, kundenspezifisch konfigurierte oder gefertigte Artikel (z. B. Sonderfarben, Sonderfinish, Sonderlängen);
- geöffnete Software, Lizenzen und Downloadprodukte;
- Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können (z. B. In-Ear-Adapter, Ohrpolster);
- Dienstleistungen, die bereits erbracht oder begonnen wurden.
8.5 Wertminderungen infolge Gebrauchsspuren, fehlendem Zubehör oder beschädigter Originalverpackung werden vom Rückerstattungsbetrag angemessen in Abzug gebracht. Die Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach Eingang und Prüfung der Rücksendung auf demselben Weg wie die Zahlung.
8.6 Die Rückgabe nach dieser Ziffer lässt die Gewährleistungsrechte nach Ziff. 7 unberührt.
9. Audioproduktion, Sounddesign und tontechnische Dienstleistungen
9.1 Ablauf und Korrekturrunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: Die erste Mischung erfolgt spätestens drei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Erhalt des vollständigen Ausgangsmaterials. Im Auftrag enthalten sind zwei Korrekturrunden vor der Endabnahme. Jede weitere Korrekturrunde wird mit einem zusätzlichen Ton-Mischungstag zu min. CHF 500.– verrechnet.
9.2 Abnahme. Die Abnahme erfolgt schriftlich (E-Mail genügt). Erfolgt innert 14 Tagen nach Zustellung des Abnahmeexemplars keine schriftliche Rückmeldung, setzt NEXT AUDIO eine Nachfrist von 10 Tagen; danach gilt die Leistung als abgenommen. Eine produktive Nutzung des Ergebnisses gilt in jedem Fall als Abnahme.
9.3 Auslieferung und Formate. Das Standard-Deliveryformat ist WAV, 24 Bit, 48 kHz. Das Master-Stereofile wird per Download ausgeliefert. Abweichende Formate, Stems oder Mehrkanalformate sind vorgängig zu vereinbaren und werden separat verrechnet.
9.4 Rohdaten und Projektdaten. Geschuldet ist ausschliesslich das vereinbarte Endprodukt (Masterfile). Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohaufnahmen, Sessions, Projektdateien, Plug-in-Konfigurationen oder Zwischenständen besteht nicht. Eine Herausgabe erfolgt nur aufgrund einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen angemessene Entschädigung.
9.5 Aufbewahrung. NEXT AUDIO bewahrt die Projektdaten grundsätzlich während eines Jahres ab Fertigstellung des Auftrags auf. Darüber hinaus besteht keine Aufbewahrungspflicht. Die Kundschaft ist für die eigene Sicherung des ausgelieferten Endprodukts verantwortlich.
9.6 Nutzungsrechte. Die vereinbarten Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Kundschaft über. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus dem Vertragszweck. Jede Nutzung ausserhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf einer vorgängigen Absprache und ist angemessen zu entschädigen.
9.7 Referenz- und Marketingnutzung. NEXT AUDIO ist berechtigt, Ausschnitte der erstellten Audioproduktionen – einschliesslich A/B-Vergleichen (Ausgangsmaterial gegenüber der finalen Mischung) sowie zugehörigem Bildmaterial – auf der eigenen Website, in Portfolios und auf Social-Media-Kanälen als Referenz- und Marketingbeispiele zu publizieren, sowie das Projekt und die Kundschaft als Referenz zu nennen. Die Kundschaft kann dieser Nutzung vor Auftragsbeginn schriftlich widersprechen oder eine Sperrfrist vereinbaren; vertraulich zu behandelnde Projekte sind vorgängig als solche zu bezeichnen.
9.8 Mitwirkung. Die Kundschaft stellt das Ausgangsmaterial rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Qualität zur Verfügung und benennt eine hauptverantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis. Verzögerungen und Mehraufwand aus verspäteter, unvollständiger oder mangelhafter Mitwirkung gehen zulasten der Kundschaft.
9.9 Rechte Dritter am Ausgangsmaterial. Die Kundschaft sichert zu, über sämtliche Rechte am beigestellten Material (Musik, Aufnahmen, Stimmen, Bilder, Persönlichkeitsrechte) zu verfügen, und hält NEXT AUDIO von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
9.10 Einsätze vor Ort. Bei tontechnischen Einsätzen an Anlässen gilt: Da jede Audioanlage individuell zusammengestellt ist, setzt die Verantwortungsübernahme eine vorgängige, vollständige und schriftlich dokumentierte Einweisung in die Anlage voraus. Fehlt diese, übernimmt NEXT AUDIO keine Haftung für technische Probleme, Ausfälle oder Defekte der nicht von NEXT AUDIO gestellten Anlage. Die Haftung für Veranstaltungstechnik liegt im Übrigen beim Eigentümer bzw. Vermieter der Anlage.
9.11 Auftragsabbruch. Wird ein erteilter Auftrag vorzeitig abgebrochen, können 20 % der Auftragssumme sowie sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
10. Haftung
10.1 NEXT AUDIO haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbeschränkt.
10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftrags- bzw. Bestellwert beschränkt.
10.3 Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Ausfall von Anlässen sowie Ansprüche Dritter.
10.4 Unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
10.5 NEXT AUDIO haftet nicht für Schäden an Geräten Dritter, die im Rahmen eines Auftrags zum Einsatz kommen und nicht im Eigentum von NEXT AUDIO stehen; hierfür haftet der jeweilige Eigentümer bzw. Vermieter.
10.6 Für Verzögerungen und Ausfälle infolge höherer Gewalt (u. a. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik, Pandemien, Lieferkettenunterbrüche, Ausfall von Transport- oder Kommunikationsinfrastruktur) haftet NEXT AUDIO nicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis Eigentum von NEXT AUDIO. NEXT AUDIO ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz bzw. Sitz der Kundschaft eintragen zu lassen (Art. 715 ZGB). Die Kundschaft wirkt an einer solchen Eintragung mit.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Sämtliche Inhalte der Website nextaudio.ch (Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, Grafiken, Layout) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.
12.2 Marken- und Herstellerrechte Dritter bleiben vorbehalten. Die Nennung von Marken erfolgt zur Produktbezeichnung.
12.3 Für die Urheber- und Nutzungsrechte an Auftragsarbeiten gilt Ziff. 9.6.
13. Datenschutz
13.1 NEXT AUDIO bearbeitet Personendaten nach Massgabe des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und ausschliesslich zur Abwicklung von Bestellungen, Aufträgen, Zahlungen, Versand und Support sowie – bei entsprechender Einwilligung – für Informationen zu eigenen Produkten und Leistungen.
13.2 Zur Vertragsabwicklung erforderliche Daten werden an Transportdienstleister, Zahlungsdienstleister sowie bei Auslandlieferungen an Zoll- und Speditionsdienstleister weitergegeben.
13.3 Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf nextaudio.ch. [Link einsetzen]
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
14.3 NEXT AUDIO ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses publizierte Fassung.
14.4 Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.5 Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten.
14.6 NEXT AUDIO ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Next Attention GmbH – NEXT AUDIO Unterer Rheinweg 86, CH-4057 Basel hello@nextattention.com | www.nextaudio.ch Eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt
Basel, 01.01.2026 – Ohne Unterschrift gültig.